„Frei von Parabenen“, „frei von Silikonen“, „frei von Duftstoffen“ sind nur einige der Aussagen, welche die Kosmetikkommunikation im letzten Jahrzehnt geprägt haben.
Ist „frei von“ eine Marketingstrategie?
Die sogenannte „Frei von“-Kosmetik ist ein weitverbreiteter Marketingtrend, der sich dadurch auszeichnet, dass die Abwesenheit bestimmter Inhaltsstoffe betont wird, und nicht die Zusammensetzung und die positiven Wirkungen des Produkts.
Die Idee, auf das Fehlen von bestimmten Inhaltsstoffgruppen hinzuweisen, war ursprünglich auf den Schutz von Menschen mit Hautproblemen ausgerichtet, für die Produkte, welche z. B. bestimmte Duft- und Konservierungsstoffe enthalten, ein Risiko darstellen könnte.
Im Laufe der Zeit hat sich diese Kommunikationsstrategie jedoch erheblich und auch auf Inhaltsstoffe ausgeweitet, die bereits durch die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt und/oder verboten sind.
Heute ist diese Art der Kommunikation verboten, weil sie irreführend ist und implizit suggeriert, dass einige Produkte besser sind als andere, nur weil sie keine bestimmten Bestandteile enthalten, die de facto so wie so gesetzlichen Auflagen unterliegen.
Ist die Aussage „nickelfrei“ wirklich wahr?
Auch die Aussagen „nickelfrei“ und „nickel free“ sind verboten, weil Nickel und andere Schwermetalle wie Kobalt und Chrom zu den Stoffen gehören, deren Verwendung in Kosmetika durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel verboten ist.
Nickel ist nur in Spuren in der Größenordnung von ppm erlaubt – als Verunreinigung bei einigen Inhaltsstoffen (z. B. Pigmenten) oder als Rückstand, der während der Herstellungsprozesse vom Stahl der Produktionsanlagen abgegeben wird.
Bis heute ist es also unmöglich, dieses Schwermetall vollständig aus Kosmetika zu entfernen. Selbst wenn alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Auswahl der Rohstoffe und des Produktionsprozesses getroffen werden, lässt sich mit den heutigen Analysetechniken das Vorhandensein von Schwermetallen nicht vollständig ausschließen. Man kann nur sicherstellen, dass die vorhandene Menge unterhalb der Sensibilisierungsschwelle liegt, die vom Ital. Institut für Gesundheit auf weniger als 1 ppm festgelegt wurde.
Nickelallergie und die Angabe „Nickel tested“
Zum Schutz von Verbrauchern, die zur Entwicklung von Allergien neigen, können Unternehmen, die anhand spezifischer Analysen den Gehalt von Metallen als Verunreinigung in ihren Produkten bestimmen, diese mit der Aussage „Nickel tested“ und einem Hinweis auf die Einhaltung des Schwellenwerts von 1 ppm versehen.
Kosmetische Mittel mit einer Schwermetallkonzentration von weniger als 1 ppm gelten als sicher, da unterhalb dieser Schwelle das Sensibilisierungsrisiko für die Bevölkerung als nicht signifikant angesehen wird. Allerdings kann eine Person, die bereits auf Nickel sensibilisiert ist, eine allergische Reaktion entwickeln, auch wenn die in dem Produkt enthaltenen Spuren unterhalb der Sensibilisierungsschwelle liegen.
Was bei einer Nickelallergie beachtet werden sollte
In den Industrieländern ist Nickel eine der häufigsten Ursachen für eine allergische Kontaktdermatitis, da es in zahlreichen Alltagsgegenständen, wie Münzen, Schmuck und Schlüsseln, enthalten ist.
Menschen, die allergisch auf Nickel reagieren, sollten vorsorglich auf Produkte wie Foundations, Lidschatten und getönte Tagescremes verzichten, da diese Eisenoxide und andere Mineralien enthalten, in denen Spuren von Schwermetallen enthalten sind. Zu bevorzugen sind pigmentfreie Produkte, bei denen das Risiko, eine allergische Reaktion zu entwickeln, deutlich geringer ist.
Bei der Suche nach der geeignetsten Kosmetik können Sie sich an Ihren Arzt und/oder Apotheker wenden, der Ihnen Produkte nennen wird, die formuliert sind, um das Allergierisiko zu minimieren.